Friedhof und Friedhofsordnung
Die Verwaltung des Friedhofs in Ottensheim obliegt dem Fachausschuss für Finanzen des Pfarrgemeinderates. Hierzu gehören sowohl die Vergabe von Bestattungsplätzen (Nutzungsrecht – kein Eigentums- oder Mietrecht) als auch die Festlegung der Nutzungsgebühren.?
In allen Friedhofsangelegenheiten gilt die diözesane Friedhofsordnung von 2010 (Linzer Diözesanblatt Nr. 3) sowie die Richtlinien über Natur- und Umweltschutz am Friedhof und die Friedhofs- und Grabpflege.
Bestattung
Klaus Lueghammer, Kreuzweg 6, 4111 Walding Telefon: 07234-83871, 0664 1121974
Friedhofswärter und Grabvergabe
Gottfried Daill, Weingartenstr. 32,
4100 Ottensheim, 07234-83611
Ferdinand Weikinger, Tabor 6,
4100 Ottensheim, 0650-5804746
Pfarramt Ottensheim 07234-84165
Grabaufstellung
Die Neuaufstellung eines Grabdenkmals ist nur nach erfolgter Bestätigung eines entsprechenden Antrages durch das Pfarramt möglich.
Totengräber
Franz Rois, 4112 St.Martin, 07231/2906
Gebührenordnung ab 2014
Wandgräber: pro Grabnummer und Jahr € 20.-
Reihengräber: € 15.-
Alle fünf Jahre wird die Grabgebühr per Erlagschein eingehoben.
Nach einer Sargbestattung ist die Grabgebühr für die nächsten
10 Jahre im Voraus zu entrichten.
Benützung der Friedhofskapelle: € 70.-
Der Ansprechpartner für Grabveränderung und Grabneuaufstellung Fa. Strasser, Neufelden, ist jeden Mittwoch von 9 – 11:30 Uhr im Friedhofhaus zu finden.