07234 / 84165

Friedhof und Friedhofsordnung

Die Verwaltung des Friedhofs in Ottensheim obliegt dem Fachausschuss für Finanzen des Pfarrgemeinderates. Hierzu gehören sowohl die Vergabe von Bestattungsplätzen (Nutzungsrecht – kein Eigentums- oder Mietrecht) als auch die Festlegung der Nutzungsgebühren.?

In allen Friedhofsangelegenheiten gilt die diözesane Friedhofsordnung von 2010 (Linzer Diözesanblatt Nr. 3) sowie die Richtlinien über Natur- und Umweltschutz am Friedhof und die Friedhofs- und Grabpflege.


Bestattung

Klaus Lueghammer, Kreuzweg 6, 4111 Walding Telefon: 07234-83871, 0664 1121974

Friedhofswärter und Grabvergabe

Gottfried Daill, Weingartenstr. 32,
4100 Ottensheim, 07234-83611
Ferdinand Weikinger, Tabor 6,
4100 Ottensheim, 0650-5804746
Pfarramt Ottensheim 07234-84165

Grabaufstellung

Die Neuaufstellung eines Grabdenkmals ist nur nach erfolgter Bestätigung eines entsprechenden Antrages durch das Pfarramt möglich.

Friedhof und Friedhofsordnung

Totengräber

Franz Rois, 4112 St.Martin, 07231/2906

Gebührenordnung ab 2014

Wandgräber: pro Grabnummer und Jahr € 20.-
Reihengräber: € 15.-
Alle fünf Jahre wird die Grabgebühr per Erlagschein eingehoben. Nach einer Sargbestattung ist die Grabgebühr für die nächsten 10 Jahre im Voraus zu entrichten.
Benützung der Friedhofskapelle: € 70.-

Der Ansprechpartner für Grabveränderung und Grabneuaufstellung Fa. Strasser, Neufelden, ist jeden Mittwoch von 9 – 11:30 Uhr im Friedhofhaus zu finden.


Kontakt

Telefon: 07234 - 84165
Email: pfarre@ottensheim.at
Website: pfarre.ottensheim.at

Pfarramt Ottensheim
Bahnhofstraße 2
4100 Ottensheim